Geschäftsbedingungen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Verträge zwischen Dagio, Inhaber Eren Dag (Restaurio) und Unternehmern (Gastronomiebetrieben). Stand: September 2026.

§ 1 Geltungsbereich & B2B-Ausschließlichkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Dagio, Inhaber Eren Dag, Morgenstätterfeld 15, 6200 Jenbach, Österreich (nachfolgend „Anbieter“ oder „Restaurio“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Leistungsangebot von Restaurio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) bzw. des § 1 KSchG (Gastronomiebetriebe, Restaurants, Cafés, Bars, Hotels und gewerbliche Betreiber). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Anbieter ausdrücklich und in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand & Vergütungsmodell

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform („Restaurio“) zur Erstellung, Pflege und Veröffentlichung digitaler QR-Code-Speisekarten sowie optionaler Tischbestell- und Administrationsfunktionen zur Verfügung.

(2) Das kommerzielle Modell von Restaurio gliedert sich in der Regel in:

  • Einmalige Einrichtungsgebühr (Setup-Fee): Für die Ersteinrichtung des Restaurant-Accounts, Strukturierung der Speisekarte, QR-Code-Bereitstellung und initiale Basiskonfiguration.
  • Laufende jährliche Service- und Wartungsgebühr: Für die Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur, System-Updates, Hosting, Speicherkapazitäten und technischen Support während der vereinbarten Vertragslaufzeit.

(3) Die konkreten Preise, Leistungsumfänge, Zahlungsfristen und individuellen Vertragsdauern ergeben sich verbindlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der einzelvertraglichen Leistungsvereinbarung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages & Registrierung

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgte Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch gegenseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages zustande.

(3) Die bloße technische Registrierung eines Benutzerkontos auf der Website oder im Admin-Bereich stellt für sich allein noch keinen kostenpflichtigen Hauptvertragsschluss dar, sondern dient der Vorbereitung oder der Bereitstellung vereinbarter Zugänge bzw. Testumgebungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden & Inhalteverantwortung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Ersteinrichtung und den laufenden Betrieb erforderlichen Daten (Speisen- und Getränkekarten, Preise, Beschreibungen, Allergenangaben, Fotos, Firmenlogos) zeitgerecht, vollständig und in geeigneten digitalen Formaten bereitzustellen.

(2) Verantwortung für Inhalte: Für den Inhalt der Speisekarten, Produktbeschreibungen, Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnungen, Preisangaben (gemäß Preisangabengesetz) und lebensmittelrechtlichen Pflichtangaben ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter führt keine lebensmittelrechtliche oder rechtliche Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Daten durch.

(3) Rechte Dritter: Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass alle von ihm hochgeladenen Texte, Bilder, Marken, Logos und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diesbezüglich gegen den Anbieter geltend gemacht werden, vollständig frei.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 5 Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform Restaurio, den zugrundeliegenden Softwarearchitekturen, Quellcodes, Datenbankstrukturen, grafischen Elementen und Marken verbleiben ausschließlich bei Dagio.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellte Plattform im Rahmen des eigenen Gastronomiebetriebs vertragsgemäß zu nutzen.

(3) Eine Dekompilierung, Vervielfältigung, Rückentwicklung (Reverse Engineering) oder sonstige unbefugte Verwertung der Software ist unzulässig.

§ 6 Preise, Abrechnung & Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR) als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern diese anfällt).

(2) Die einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig. Die jährliche Service- und Wartungsgebühr ist jeweils im Voraus für das betreffende Vertragsjahr fällig.

(3) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für B2B-Geschäfte (§ 456 UGB) zu berechnen sowie nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Begleichung vorübergehend zu sperren.

§ 7 Bereitstellung, Verfügbarkeit & Support

(1) Der Anbieter stellt die Softwarelösung über moderne Cloud-Infrastrukturen (u. a. Google Cloud / Firebase) bereit und strebt eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit von 99 % an. Ausgenommen hiervon sind notwendige planmäßige Wartungszeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen von Internet-Knotenpunkten oder Drittanbieter-Infrastruktur).

(2) Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt.

(3) Der technische Kundensupport steht dem Kunden während üblicher Geschäftszeiten per E-Mail unter info@restaurio.at zur Verfügung.

§ 8 Gewährleistung & Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften des UGB mit den nachfolgenden Maßgaben.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Restaurantgewinn, ausgebliebene Umsätze oder Betriebsunterbrechungen ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

§ 9 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen für die laufende Service- und Wartungsvereinbarung richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot (in der Regel 12 Monate Mindestvertragslaufzeit mit automatischer Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt wird).

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug ist oder wesentliche Pflichten dieser AGB verletzt.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail).

(4) Nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung wird der Zugriff auf das Administrationspanel und die Auslieferung der digitalen Speisekarte deaktiviert.

§ 10 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des DSG.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei der Speicherung von Gästebestellungen am Tisch), schließen die Parteien auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Weitere Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies durch gesetzliche Änderungen, Fortentwicklungen der Software oder Marktveränderungen erforderlich wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, das für 6200 Jenbach bzw. den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht (Bezirk Schwaz bzw. Landesgericht Innsbruck, Tirol).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.